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EU-Wasserrahmenrichtlinie
Neue Zielsetzungen in der europäischen Wasserpolitik
Die europäische Wasserpolitik wird durch die Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG; WRRL) grundlegend reformiert. Die Richtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft und hat eine systematische Verbesserung und keine weitere Verschlechterung der Gütesituation und somit das Erreichen des "guten ökologischen Zustands" im Jahr 2015 für alle europäischen Gewässer zum Ziel.
Zu den zentralen Elementen der Wasserrahmenrichtlinie zählt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur:
Verankerung von Umweltzielen für Oberflächengewässer und Grundwasser,
umfassenden Analyse der Flussgebiete,
Erstellung von flussgebietsbezogenen Bewirtschaftungsplänen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zur Erreichung der Ziele bis zum Jahr 2015.
Was bedeutet "guter ökologischer Zustand"?
Der ökologische Zustand wird in fünf Stufen von “sehr gut“ bis “schlecht“ eingestuft.
Welche der Stufen auf ein Gewässer zutrifft, ist anhand biologischer Komponenten festzulegen.
Für Fließgewässer sind dies: - Gewässerflora, - benthische wirbellose Fauna und - Fischfauna
Durch EU-einheitliche Bewertungsverfahren wird für jede Indikatorgruppe eine Benotung durchgeführt, wobei keine Komponente schlechter als “gut“ ausfallen darf.
Fische als Indikatoren
Zusätzlich zu den biologischen Faktoren sind auch abiotische Komponenten der Fließgewässer aufzunehmen.
Diese dienen zur Unterstützung der Bewertung und Ursachenfindung falls der "gute ökologische Zustand" nicht erreicht wird,
sowie als Grundlage zur Planung geeigneter Maßnahmen.
Diese abiotischen Komponenten gliedern sich in:
- chemische, physikalisch-chemische und
- hydromorphologische
An den Flüssen Mitteleuropas sind es nach Jahrzehnten der Güteverbesserung vor allem die hydromorphologischen Eingriffe
welche die Ökologie beeinträchtigen.
Fische sind aufgrund ihrer Lebensweise besonders prädestiniert den hydromorphologischen Zustand von Fließgewässern anzuzeigen.
Durch ihre unterschiedlichen Lebensansprüche im Laufe ihres Lebens und das damit verbundene Wanderverhalten,
indizieren sie sowohl die geforderte Durchgängigkeit als auch die typspezifische Habitatvielfalt der Flüsse.
Fischen und ihren Wanderungen kommt somit eine besondere Bedeutung bei der Bewertung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit
unserer Flüsse zu.
Umsetzung in Österreich
Die WRRL ist innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten in nationales Recht überzuführen.
Im Zuge der Umsetzungsarbeiten wurden in Österreich durch das Lebensministerium Expertenarbeitskreise gebildet,
deren primäre Aufgabe die Entwicklung von Konzepten und Diskussionsgrundlagen für die Umsetzung der Vorgaben der WRRL darstellt.
Die Anpassung der österreichischen Rechtsvorschriften an die Vorgaben der WRRL erfolgte im Jahr 2003.
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